Sicherheit und Recht
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Sicheres Fahren
Mit einer korrekten und selbstbewussten Fahrweise können Velofahrende Konflikte und Unfälle verhindern helfen.
Für alle Verkehrsteilnehmenden, also auch für die Velofahrenden, gilt das Prinzip der Rücksichtnahme. Das Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass sich Jedermann im Verkehr so verhält, „dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet. Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.“
Rechtlicher Leitfaden für Velofahrer*innen
Die praktische Broschüre fasst die wichtigsten Rechte und Pflichten von Velofahrenden zusammen. Am besten immer dabei haben!
«Rechts» fahren
Gemäss Gesetz müssen Velos „rechts“ fahren. Pro Velo Schweiz empfiehlt in Absprache mit dem Bund, vom rechten Strassenrand und auch von Linien einen Abstand von mind. 70 cm einzuhalten. Entlang stehender Autos ist besondere Vorsicht geboten. Abweichen vom Rechtsfahren darf man in Kreiseln und in Linksabbiegespuren.
Linksabbiegen
Das Abbiegen nach links ist wohl das häufigste Manöver. Leider geschehen bei Abbiegevorgängen am meisten Unfälle. Befolgen Sie daher die korrekte Abfolge:
1. Blick zurück
2. Deutliches Handzeichen
3. Einspuren und Hand an den Lenker
4. Vortritt des Gegen- und Rechtsverkehrs beachten
5. Im Bogen abbiegen – Kurve nicht schneiden
Kreisverkehr
Kreisverkehrsplätze (Kreisel) gibt es in der Schweiz seit den 1980er Jahren, heute sind sie weit verbreitet. Velofahrende dürfen und sollen in Kreiseln in der Mitte der Fahrspur fahren, damit sie gut gesehen und nicht überholt werden.
„Cruiser und Bella“, der unterhaltsame Animationsfilm der Suva zum Thema «Sicheres Kreiselfahren mit dem Velo».
Nehmen Sie sich Platz!
Wer sich an den Rand drückt, wird schlecht gesehen – und umgekehrt! Mit genügenden seitlichen Abständen, klaren Handzeichen, eindeutiger Positionierung und selbstbewusster Körperhaltung werden Sie besser wahr- und ernst genommen. Im Interesse Ihrer Sicherheit.
An Kolonnen vorfahren
Velofahrende dürfen rechts an stehenden und fahrenden Kolonnen vorfahren. Das Ausweichen aufs Trottoir und das Slalomfahren sind aber verboten.
Nebeneinanderfahren
Velofahrende dürfen nur in speziellen Situationen nebeneinander fahren, sofern der Verkehr nicht behindert wird:
- In Gruppen mit mehr als 10 Personen
- Auf signalisierten Radwanderwegen auf Nebenstrassen
- Auf Radwegen
- In Begegnungszonen
Abstand ist Anstand
Abstand ist einfach anständig, genauso wie es am Bankomat, in der Sauna oder beim Pissoir ist.
Weshalb also auch nicht im Strassenverkehr?
Das zu knappe Überholen eines Velofahrenden ist nicht nur unanständig, sondern auch gefährlich. Velofahrende müssen mit einem besonderen Sicherheitsabstand überholt werden, gemäss Gesetz mit ausreichendem Abstand.
Was bedeutet dies genau? Gerichtsurteilen zufolge sollten dabei mindestens 1,5 Meter eingehalten werden. Wobei je nach Geschwindigkeit und Verkehrssituation durchaus auch mehr erforderlich sein kann.
Alle Infos findest du auf der nationalen Kampagnen-Homepage, initiiert von Pro Velo Thurgau: www.1m50.ch